Kassengebühr beim Zahnarzt

Ein Arzt kann nicht an einen Zahnarzt überweisen (umgekehrt ebenfalls nicht). Versicherte, die im selben Quartal sowohl einen Arzt als auch einen Zahnarzt aufsuchen, müssen deshalb sowohl beim Arzt als auch beim Zahnarzt 10 Euro Praxisgebühr zahlen.

 

Für die halbjährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt wird keine Kassengebühr erhoben!
Nutzen Sie daher im Sinne Ihrer Zahn- und Mundgesundheit die zweimalige kostenfreie Vorsorgeuntersuchung um Folgeschäden zu vermeiden.

Festzuschuss beim Zahnersatz

Der Versicherte hat beim Zahnersatz nicht mehr Anspruch auf einen prozentualen Zuschuss, sondern seit dem 1. Januar 2005 auf einen befundbezogenen Festzuschuss im Rahmen der Regelversorgung. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Befund ab und ist unabhängig von der gewählten Art des Zahnersatzes. Damit erhalten Patienten erstmalig auch für Therapien einen Zuschuss, an denen sich die Kassen bisher nicht beteiligten.

Mehr Informationen unter:
http://www.zahnaerzte-nr.de
http://www.zahnarzt-zweitmeinung.de